Bei der Kombination von Ihnen angebotenen Reisediensten handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302 [sollte es um eine Pauschalreise gehen]. Deshalb können Sie sämtliche EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Um der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsverpflichtung zu entsprechen, nutzt Utringo VZR Garant für alle Pauschalreisen. Dies können Sie auf der Teilnehmerseite der Website von VZR Garant überprüfen. VZR Garant ist ein anerkanntes Garantiesystem.
Sollte Utringo vor dem Ende Ihrer Buchung in eine finanzielle Schieflage geraten, kümmert sich VZR Garant – je nach der Situation – darum, dass Sie Ihren Buchungsbetrag
zurückerhalten, Ihre gebuchte Reise fortsetzen können oder zum Ausgangspunkt Ihrer Reise gebracht werden. Die Bestimmungen des Garantiesystems werden auf der Website von VZR Garant dargelegt (www.vzr-garant.nl/de).
Auf diese Weise hat Utringo bei VZR Garant einen Insolvenzschutz geboten. Falls Dienstleistungen durch eine Insolvenz von Utringo nicht erbracht werden, können sich Reisende wenden an: VZR Garant, Torenallee 20, 5617 BC Eindhoven, Niederlande, und zwar per E-Mail (info@vzr-garant.nl) oder telefonisch unter +31 (0)85 13 07 630.